Indem du auf „Zulassen“ klickst, stimmst du der Speicherung von Cookies auf deinem Gerät zu, um die Navigation auf der Site zu verbessern, die Site-Nutzung zu analysieren und unsere Marketingbemühungen zu unterstützen. Weitere Informationen findest du in unserer Datenschutzerklärung.
Für hervorragende sportliche Leistungen kann der Vorstand eine besondere Ehrung vergeben. Geehrt werden können Sportler:innen ab 12 Jahren für Leistungen auf Wettkämpfen des Deutschen Turner-Bundes (DTB) und dessen Unterorganisationen, die im Zeitraum eines Kalenderjahres erbracht wurden. Jede:r Turner:in wird für den jeweils höchsten Erfolg geehrt.
Die Verleihung von Gau-Ehrungen ist Voraussetzung für weitere Ehrungen durch den Hessischen Turnverband (HTV) und den Deutschen Turner-Bund (siehe Ehrenordnung der Verbände). Der antragstellende Verein muss entsprechende Mitglieder unter Turnen an den Landessportbund Hessen gemeldet haben.